energielabel-heizung-warmwasser Energielabel für Raumheizgeräte und Warmwasserbereiter ab September Pflicht

Ab dem 26. September benötigen Raum- und Kombiheizgeräte, Warmwasserbereiter und -speicher ein Energielabel. Die SHK-Branche ist nun verpflichtet, eine solche Energieverbrauchskennzeichnung für die Geräte auszustellen. Dabei entsteht zwar zusätzlicher Beratungsaufwand, doch dieser kann sich für den Betrieb lohnen.

Wie die EU-Kommission vor zwei Jahren schon festgestellt hat, gibt es in Bezug auf Raumheizgeräten und Warmwasserbereitern ein erhebliches Verbesserungspotenzial im
Hinblick auf die Verringerung der Umweltauswirkungen und auf Energieeinsparungen durch bessere Gestaltung. Dieses Potenzial sollte deshalb genutzt werden, da es zu wirtschaftlichen
Einsparungen für Unternehmen und Endverbraucher führen kann.

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Die relevanten Umweltmerkmale sind der Energieverbrauch während der Nutzung und (für Heizgeräte bzw. Warmwasserbereiter mit Wärmepumpe) der Schallleistungspegel sowie NOx-Werte (erst ab 26.09.2017). Für diese Merkmale gelten definierte Grenzwerte, die in den Verordnungen 811 bis 814/2013 festgehalten sind. Dass die Grenzwerte eingehalten werden, dokumentiert der Hersteller durch das CE-Kennzeichen. Liegt eine solche Kennzeichnung vor, kann der Verbraucher davon ausgehen, dass die Anforderungen vom Produkt eingehalten werden. Sollten sich Hersteller dagegen sträuben, so müssen diese mit einem Bußgeld rechnen.

Diese sogenannten Ökodesignanforderungen definieren jedoch nur eine Mindestanforderung, weshalb eine zusätzliche Verbrauchskennzeichnung (Energielabel) die beste verfügbare Technologie fördern wird. Der Endnutzer würde damit verbesserte Informationen zu seinem Produkt erhalten und dadurch zum Kauf des effizienteren Produkts angeregt werden. Gleichzeitig ist dies ein Anreiz für die Hersteller, die eigenen Produkte energetisch stark zu verbessern.

Für welche Geräte gelten die Ökodesign-Anforderungen?

Durchlauferhitzer, Boiler und Speicher sind in vielen Häusern und Wohnungen gängige Geräte. Mit den neuen Ökodesign-Anforderungen sollen diese jetzt umweltschonender Arbeiten. Doch Hersteller müssen längst nicht alle Geräte nach den neuen Anforderungen herstellen. Es gibt dafür folgende Kriterien:

  • Heizgeräte
    – mit einer Nennwärmeleistung ≤ 400 kW
    – KWK-Anlagen mit einer maximalen elektrischen Leistung ≥ 50 kW
    Ausnahmen
    – Heizgeräte, die mit gasförmiger oder flüssiger Biomasse betrieben werden oder nur mit Festbrennstoffen
    – Dampf- oder luftbetriebene Heizungen
    Beachte: Anlagebestand
    – Für Arbeiten im Anlagenbestand sind B1-Geräte (Gasheizkessel / Kombigeräte mit Strömungssicherung) ausdrücklich ausgenommen.
  • Warmwasserbereiter
    – Warmwasserbereiter bis einschließlich 400 kW Wärmenennleistung
    – Warmwasserspeicher bis einschließlich 2000 l Speichervolumen
    – Verbundanlagen aus Warmwasserbereitern und Solareinrichtungen
  • Kombiheizgeräte
    – Es gelten die Regelungen zu Heizgeräten

CE-Kennzeichen-300x211 Energielabel für Raumheizgeräte und Warmwasserbereiter ab September PflichtDass der Hersteller sich an die Ökodesign-Anforderungen hält, wird dem Kunden durch das CE-Kennzeichen bestätigt. Wird ein solches ausgewiesen, so sind wenigstens die Mindestanforderungen erfüllt. Sollte ein Hersteller sich nicht an den Anforderungen halten und trotzdem das CE-Kennzeichen verwenden, so muss dieser mit hohen Geldstrafen, Klagen und starkem Imageverlust rechnen.

Für welche Geräte gilt die Verbrauchskennzeichnungspflicht?

Auch die Verbrauchskennzeichnungspflicht wirkt sich nicht für alle Geräte aus. Im Regelfall sollte es jedoch die meisten Geräte betreffen, die in der SHK-Branche täglich installiert werden. Folgende Kriterien wurden hierfür festgelegt:

  • (Kombi-)Heizgeräte und Warmwasserbereiter bis 70 kW
  • Warmwasserspeicher bis einschließlich 500 l Speichervolumen
  • Kombinationen dieser Produkte mit Regelungstechnik und Solarunterstützung als Verbundanlage
Tipp: Auf heizungslabel.de können Sie die entsprechenden Labels auch manuell abrufen oder die Energielabels für Verbundanlagen berechnen.

Die Pflichten der Händler und Installateure

Wer als Händler oder Installateur solche Raum- und Kombiheizgeräte, Warmwasserbereiter, Warmwasserspeicher oder Verbundanlagen an Endkunden vertreibt oder installiert, der muss in Zukunft entsprechende Informationen zu diesen Geräten liefern. So müssen beispielsweise Ausstellungsgeräte mit dem vom Lieferanten bereitgestellten Energielabel auf der Außenseite der Gerätefront deutlich sichtbar gekennzeichnet werden. Findet die Vermarktung hingegen ohne Ausstellung statt, so muss das vom Lieferanten bereitgestellte Produktdatenblatt bereits im Angebot vorliegen.

Werden hingegen Verbundanlagen vermarktet, sieht es ein wenig anders aus. Hierbei muss im Angebot das Paket-Label deutlich sichtbar gezeigt beziehungsweise mit vermarktet werden. Außerdem muss das zusätzliche Datenblatt für die Verbundanlage (Anlage E) ordnungsgemäß ausgefüllt und bereitgestellt werden. Alle notwendigen Informationen dafür sind vom Lieferanten bereitzustellen.

Immer gilt: Im Gegensatz zur Weißen Ware bedeutet eine Effizienzklasse bei Raumheizgeräte und Warmwasserbereiter nicht, dass das Geräte die beste und effizienteste Lösung für ein Gebäude darstellt. Ein Beratungsgespräch zwischen Kunde und Handwerker ist in jedem Fall zwingend notwendig. Hier muss der SHK-Handwerker sein Können unter Beweis stellen und die optimale Lösung für den Kunden finden.

Energielabel: Vorteile für den Kunden

Mit dem neuen Energielabel für Raumheizgeräte und Warmwasserbereiter hat der Endkunde die gleichen Vorteile, die er schon mit der ähnlichen Kennzeichnung von Hausgeräten kennt. Aufgrund des Energielabels kann der Kunde eindeutig erkennen, welche Energieeffizienzklasse ein Gerät vorweist und dieses mit anderen Geräten direkt vergleichen. Der Kunde wird sich wahrscheinlicher für ein hocheffizientes Produkt entscheiden und kann damit seinen persönlichen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Effizientere Geräte können den steigenden Stromkosten entgegenwirken und so zu Kostenersparnissen führen.

Energielabel: Vorteile für den Händler und Installateur

Die Kennzeichnung der neuen Geräte schafft ein zusätzliches Argument dafür, die alten Geräte des Kunden gegen energiesparendere umzutauschen. Der Kunde wird sich mit dem Argumenten der Kostenersparnis und des Klimaschutzes bekräftigt fühlen, eine richtige Kaufentscheidung zu fällen. Zusätzlich wählen Kunden oftmals ein höherpreisiges Gerät aus, wenn dieses durch den niedrigeren Energieverbrauch die Stromkosten auf lange Sicht reduziert.

Aussicht: So geht es mit dem Energielabel weiter

  • Raumheizgeräte:
    – Ab 26. September 2015: Es gelten die Energieeffizienzklassen A++ bis G.
    – Ab 26. September 2019: Dann gelten nur noch Energieeffizienzklassen von A+++ bis D.
  • Warmwasserbereiter:
    – Ab 26. September 2015: Es gelten die Energieeffizienzklassen A bis G.
    – Ab 26. September 2019: Dann gelten nur noch die Energieeffizienzklassen A+ bis F.
  • Verbundanlagen:
    – Ab 26. September 2015: Es gelten die Energieeffizienzklassen A+++ bis G.
1 Antwort
  1. Darwin sagte:

    Kun je achterhalen of deze check‘ midleds de forfaitaire methode gaat (checklistje afwerken), of via de intensievere uitgebreide methode (berekeningen)?Deze laatste is wel nauwkeuriger, en kan aanzienlijk realistischer een label toekennen. In elk geval een nobel initiatief.

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