Seid Ihr verpflichtet, Rauchmelder zu installieren? Und wenn ja, in welchen Räumlichkeiten?! Alle Informationen lest Ihr hier nach!

150x150_Rauchmelder Wissenswertes zur Rauchmelderpflicht

Rauchmelder sind Lebensretter und gehören schon fast zum festen Bestandteil in Haus oder Wohnung. Aber leider nur „fast“. Doch was die meisten nicht wissen: Es herrscht RauchmelderPFLICHT in Deutschland. Und wer dies nicht einhält, hat auch im Versicherungsfall Probleme.

Die Rauchmelderplicht in Deutschland ist noch relativ jung und auch für die einzelnen Bundesländer gibt es unterschiedliche Gesetzgebungen. In der jeweiligen Landesbauordnung der Länder ist die Verpflichtung zur Ausstattung von Wohnungen mit Rauchmeldern geregelt.

Zurzeit haben schon 11 von 16 Ländern die Ausstattung von Wohnungen mit Rauchmeldern für „Neubauten und umfangreiche Umbauten“ gesetzlich festgelegt. In vielen Bundesländern ist es auch gesetzlich geregelt, dass vorhandene Wohnungen bis zum Ablauf einer Übergangsfrist ausgestattet sein müssen.

Festgelegt in allen Bauordnungen der Ländern ist bisher, dass

  • Schlafräume,
  • Kinderzimmer,
  • Flure, welche als Rettungswege für Aufenthaltsräume gelten,

jeweils einen Rauchmelder haben müssen.

Kein Rauchmelder? Dann kann die Versicherung die Leistung kürzen!

Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, sich an die gesetzlichen Bestimmungen am Standort des Objektes zu halten. Auch die Rauchmelderpflicht gehört zu den gesetzlichen Bestimmungen, an die Ihr euch halten müsst. Wenn Ihr dies nicht tut, ist die Versicherung im Brandfall von der Leistungspflicht befreit.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht

Auch wenn man argumentiert, man wüsste nicht, dass eine Rauchmelderpflicht für die Wohnung/das Haus bestünde, wird das Versicherungsunternehmen euch grobe Fahrlässigkeit unterstellen. Jetzt seid ihr in der Beweispflicht: Ihr müsst darstellen, dass der Schaden auch mit einem isntallierten Rauchmelder eingetreten wäre – und das zu beweisen ist praktisch unmöglich.

So kann es sein, dass ihr bei einem 50.000 € hohen Brandschaden von der Versicherung nur 10.000 € erhaltet. Warum? Die Versicherung behauptet dann, dass durch einen Rauchmelder Personen alarmiert worden wären, welche wiederrum die Feuerwehr alarmiert hätten. Auf diese Weise wäre das Feuer schneller gelöscht und der Schaden würde bspw. nur 10.000 € betragen.  Anderenfalls macht das 40.000 €, welche ihr eigenständig zu tragen habt.

Rauchmelder retten Leben

Über 70% der Brandopfer kommen nachts im Schlaf um. Weit über 90% sterben an den Folgen einer Rauchvergiftung. Rauchmelder schlagen rechtzeitig Alarm, so dass Ihr Euch und weitere, im Haushalt lebende, Personen in Sicherheit bringen könnt.

Ihr seht also: Rauchmelder sind eine günstige und lebensrettende Maßnahme auf die Ihr nicht verzichten solltet.
Rauchmelder könnt Ihr schon ab 10,50 € kaufen. Zum Beispiel den BR1201 von Brennenstuhl.

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Hier erhaltet Ihr eine Übersicht über die Bundesländer und deren Bestimmungen:

Bayern:

  • Neu- und Umbauten ab 01.012013
  • Vorhandene Wohnungen bis 31.12.2017

Baden-Württemberg:

  • Keine weitere Regelung

Berlin:

  • Keine weitere Regelung

Brandenburg:

  • Keine weitere Regelung

Bremen:

  • Keine weitere Regelung

Hamburg:

  • Neu- und Umbauten
  • Vorhandene Wohnungen bis 31.12.2013

Hessen:

  • Neu- und Umbauten
  • Vorhandene Wohnungen bis 31.12.2014

Mecklenburg-Vorpommern:

  • Neu- und Umbauten
  • Vorhandene Wohnungen bis 31.12.2009

Niedersachsen:

  • Neu- und Umbauten
  • Vorhandene Wohnungen bis 31.12.2015

Nordrhein-Westfalen:

  • Neu- und Umbauten ab 01.04.2013
  • Vorhandene Wohnungen bis 31.12.2016

Rheinland-Pfalz:

  • Neu- und Umbauten
  • Vorhandene Wohnungen bis 12.07.2012

Saarland:

  • Neu- und Umbauten

Sachsen:

  • Keine weitere Regelung

Sachsen-Anhalt:

  • Neu- und Umbauten
  • Vorhandene Wohnungen bis 31.12.2015

Schleswig-Holstein:

  • Neu- und Umbauten
  • Vorhandene Wohnungen bis 31.12.2010

Thüringen:

  • Neu- und Umbauten
  • Vorhandene Wohnungen bis 31.12.2020
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